Herbst - Umgang mit der Blätterflut

Herbst - Umgang mit der Blätterflut

Der Herbst bringt nicht nur eine bunte Blätterpracht, sondern auch praktische Herausforderungen mit sich. Hier sind einige Tipps:

Fegen - Gehwege freihalten Die Pflicht zur Laubbeseitigung auf Gehwegen bezieht sich i.d.R. auf das eigene Grundstück. Viele Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Hausbesitzer. Ist das der Fall, sind diese auch dort verpflichtet, im Herbst die Wege freizuhalten. Ansonsten kann es teuer werden, wenn jemand ausrutscht. Die Pflichten für den Fegedienst können Eigentümer an die Mieter übertragen. Das muss jedoch im Mietvertrag festgehalten sein bzw. werden. Auch bei der Übertragung muss der Hausbesitzer kontrollieren, ob die Mieter ihren Pflichten nachkommen.

Sollte es trotzdem zu einem Sturz kommen und es wird Schadenersatz geltend gemacht, tritt i.d.R. die private Haftpflichtversicherung von Mieter oder Eigentümer ein, zumindest dann, wenn Letzterer die Immobilie selbst bewohnt.

Bei einem vermieteten Einfamilienhaus oder bei einem Mehrfamilienhaus greift im Schadensfall die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Parteien gemeinsam in der Pflicht und auch hier hilft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Dazu, wie häufig gefegt werden muss, gelten keine festen Regeln. Das hat zur Folge, dass nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden automatisch Schadenersatzansprüche nach sich zieht. Entsprechend prüfen im Streitfall nämlich Gerichte, ob Betroffene ggf. den Unfall durch allzu sorgloses Verhalten verschuldet haben.

Entsorgung des Laubs Laub gehört in die Biotonne oder auf den Kompost. Viele Städte und Gemeinden bieten spezielle Behälter oder Säcke für Laub an, die getrennt abgeholt werden. Auch Bau- und Wertstoffhöfe nehmen Laub an. Nur verschmutztes oder von Pilz befallenes Laub sollte in kleinen Mengen in den Restmüll. Was früher privat häufig gemacht wurde - Laub verbrennen - ist laut Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten.

Winterschutz und Dünger Laub kann im Garten als Winterschutz für Beete dienen. Es hilft, Mineralien im Boden zu halten und bietet Tieren Unterschlupf. Laub verrottet zu Humus, der den Boden im Frühjahr nährt.

Einsatz von Laubbläsern und -saugern Laubbläser und -sauger sind zwar praktische Helfer, doch sie sind i.d.R. laut und dürfen nur zu bestimmten Zeiten verwendet werden. Laut Gesetz dürfen sie meist werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr betrieben werden. Diese Einschränkungen dienen, besonders in Wohngebieten, dem Schutz vor Lärmbelästigung. Auch bei der Nutzung von anderen Geräten wie z.B. Motorsägen oder Heckenscheren sind diese Regelungen zu beachten.

Zudem können Laubbläser und -sauger auch negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Sie schaden kleinen Tieren, die sich im Laub verstecken, und zerstören Mikrohabitate. Aus diesem Grund raten Naturschutzverbände und das Bundesumweltministerium, im privaten Bereich auf den Einsatz solcher Geräte zu verzichten. Stattdessen ist der gute alte Rechen oder Besen die umweltfreundlichere Alternative.

Kontrolle von Regenrinnen und Abflüssen Blätter, die sich in Regenrinnen und Abflüssen sammeln, können große Probleme verursachen. Verstopfte Rinnen verhindern den Wasserabfluss, wodurch sich das Regenwasser staut und im schlimmsten Fall Wasserschäden an der Fassade oder im Haus verursacht. Besonders in der Herbstzeit sollte daher regelmäßig kontrolliert werden, ob die Regenrinnen frei von Laub sind.

Eine einfache Möglichkeit, das Ansammeln von Laub in Regenrinnen zu verhindern, ist das Anbringen von Laubschutzgittern. Diese Gitter lassen das Wasser durch, aber die Blätter rutschen ab und bleiben nicht in den Rinnen liegen. Regelmäßige Inspektionen und das Säubern der Rinnen und Abflüsse helfen, teuren Schäden vorzubeugen.