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FAQ

Verkäufer

Bei der Online-Ermittlung geben Sie die Wohnfläche, die Grundstücksfläche und das Baujahr in ein Formular ein. Diese Mindestangaben können durch weitere Kriterien ergänzt werden. Anschließend berechnet eine Software anhand relevanter Marktdaten eine Preisspanne, die als Orientierung dient. Diese Methode bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, eine grobe Vorstellung vom Marktwert einer Immobilie zu erhalten.

Im Gegensatz dazu vereinbaren Makler bei der persönlichen Bewertung einen Termin vor Ort, um die Immobilie genauer zu begutachten. Sie erstellen dann eine ausführliche Marktwertanalyse, die speziell auf die individuelle Immobilie zugeschnitten ist. Dabei berücksichtigen sie nicht nur die Grunddaten wie Wohnfläche, Grundstücksfläche und Baujahr, sondern auch weitere Faktoren wie den Zustand der Immobilie, die Lage, Modernisierungen, Ausstattungsmerkmale und eventuelle Besonderheiten. Die persönliche Bewertung durch einen Makler bietet somit eine detailliertere und umfassendere Einschätzung des Marktwerts und kann eine zuverlässigere Grundlage für Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie bilden.
Wir bieten beide Serviceleistungen vertraulich, kostenfrei und unverbindlich an.

Sie vereinbaren mit uns einen Termin vor Ort, an dem unsere Spezialisten für Immobilienbewertungen teilnehmen. Solche Termine können erfahrungsgemäß auch kurzfristig erfolgen.

Für die Ermittlung des aussagekräftigen Marktwertes, ist es hilfreich, wenn Sie folgende Angaben und Dokumente für uns bereithalten:

  • Eckdaten zur Immobilie (z.B. Wohnfläche, Grundstücksgröße, Baujahr)
  • eine Auflistung der wesentlichen Renovierungs-/Sanierungsarbeiten der letzten 15-20 Jahre
  • eine Kopie der Teilungserklärung (nur bei Eigentumswohnungen)

Nach der Erstbesichtigung Ihrer Immobilie erstellen unsere erfahrenen Experten eine technische Wertermittlung Es folgt ein zweiter Termin in einem unserer Büros, bei dem wir Ihnen bei einer Tasse Kaffee die Schätzung vorstellen und Ihre Fragen beantworten.

Dieser Service ist für Sie kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts.

Um einen aussagekräftigen Marktwert ermitteln zu können, freuen wir uns, wenn Sie beim Vor-Ort-Termin folgende Angaben und Dokumente für uns bereithalten:

  • Eckdaten zur Immobilie (z.B. Wohnfläche, Grundstücksgröße, Baujahr)
  • eine Auflistung der wesentlichen Renovierungs-/Sanierungsarbeiten der letzten 15-20 Jahre
  • eine Kopie der Teilungserklärung (nur bei Eigentumswohnungen)

Als Vermarktungsdauer gilt der Zeitraum vom Vermarktungsstart bis zur Findung des Käufers. Die durchschnittliche Vermarktungsdauer eines Objekts hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Angebotspreis, die aktuelle Marktlage und die Art des Objekts. Bei einem marktgerechten Preis liegt sie in der Regel zwischen 1 und 4 Monaten. Bei einem höheren Preis kann es 6 Monate oder mehr dauern, bis ein geeigneter Käufer gefunden ist.

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Höhe der Maklerprovision. Die Maklergebühr variiert je nach Einzelfall und Art der Immobilie. Gemäß gesetzlicher Vorgabe muss die Maklergebühr jedoch seit Dezember 2020 gleichmäßig zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. Üblicherweise beträgt sie für Verkäufer und Käufer jeweils 3 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe der Maklergebühr von verschiedenen Faktoren abhängt und daher variieren kann.

Als Eigentümer der Immobilie entscheiden Sie, ob, wann, an wen und zu welchem Preis Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. Der Makler steht Ihnen lediglich als fachmännische Beratung bei der Entscheidung zur Seite. Wichtig ist zu beachten, dass wir in jedem Fall eine echte Dienstleistung erbringen und deswegen eine Aufwandsentschädigung gemäß unserer vertraglichen Vereinbarung fällig werden kann.

Sobald der Käufer feststeht, organisiert der Makler einen Notartermin. (Es ist nicht möglich, eine Immobilie ohne notariellen Vertrag zu veräußern oder zu kaufen.)
Im Notarvertrag werden die sogenannten Fälligkeitsvoraussetzungen aufgeführt, die vor der Kaufpreiszahlung erfüllt sein müssen. Dabei handelt es sich meist um die Löschung noch vorhandener Grundschulden, die nicht übernommen werden sollen, die Eintragungsvormerkung für die Käufer, aber auch die Einholung von Genehmigungen und Negativattesten. In der Regel nehmen diese Vorgänge etwa vier bis acht Wochen in Anspruch.
Die Schlüsselübergabe erfolgt üblicherweise bei Kaufpreiszahlung, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen im Notarvertrag getroffen wurden.

Niemand kann Ihnen als Eigentümer verwehren, Ihre Immobilie selbst zu verkaufen. Wir empfehlen Ihnen jedoch in jedem Fall erst dann eine verbindliche Zusage zu machen, wenn der Markt getestet wurde. Auch Ihr Privatkäufer kann am Ende des Verfahrens zum Zuge kommen.

Als Privatkäufer gilt jeder Interessent, der nachweislich bereits über Ihr Verkaufsinteresse informiert war, bevor oder ohne, dass ihm die Immobilie durch den Makler angeboten wurde.

Wichtig ist zu beachten, dass wir in jedem Fall eine echte Dienstleistung erbringen und deswegen eine Aufwandsentschädigung gemäß unserer vertraglichen Vereinbarung mit dem Verkäufer fällig werden kann.

Im Gegensatz zum "Bestellerprinzip", das bei der Wohnraumvermietung gilt und besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch die Kosten für dessen Dienstleistung trägt, gilt beim Immobilienverkauf seit dem 23. Dezember 2020 das Halbteilungsprinzip: Verkäufer und Käufer zahlen die Maklerkosten zu gleichen Teilen. Beauftragt ein Verkäufer den Makler, seine Wohnung oder sein Einfamilienhaus zu verkaufen, trägt er die Hälfte der Maklerprovision.

Es ist grundsätzlich nicht verboten, mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen. Allerdings ist es nicht besonders empfehlenswert, da dies den Markt für Ihre Immobilie negativ beeinträchtigen kann. Durch die Beauftragung mehrerer Makler entsteht eine Überflutung des Marktes mit doppelten Angeboten und unterschiedlichen Preisangaben. Dies kann potenzielle Käufer verwirren, den Verkaufsprozess unnötig verlängern und Ihre Chancen auf einen fairen Verkaufspreis verringern.

Die Immobiliengruppe R. G. Brüning Immobilien möchte keine Arbeitsweise unterstützen, die für ihre Kunden nachteilig sein könnte, und arbeitet deswegen ausschließlich mit Alleinauftrag. Dies ermöglicht es uns, gezielt und effizient für Ihre Immobilie zu werben, potenzielle Käufer anzusprechen und den Verkaufsprozess optimal zu gestalten. Wenn es jedoch sinnvoll erscheint, einen Kollegen mit einzubeziehen, um beispielsweise ein größeres Netzwerk oder spezifische Expertise zu nutzen, tun wir dies im Interesse unserer Kunden. Wir verfügen über eine Vielzahl an Partnern, mit denen wir regelmäßig arbeiten.

Wir sind stets bestrebt, den bestmöglichen Service zu bieten und den Verkauf Ihrer Immobilie erfolgreich abzuwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen, sich auf einen Makler zu konzentrieren und gemeinsam eine erfolgreiche Verkaufsstrategie zu entwickeln.

Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach dem Notartermin, zum vereinbarten Zeitpunkt, aber frühestens nach Eingang der Fälligkeitsmitteilung. Üblicherweise ist mit vier bis acht Wochen zu rechnen.

Verschiedene Faktoren haben einen Einfluss darauf, wie schnell die Zahlung erfolgen kann, z.B.

  • einzuholende Löschungsbewilligung für Grundschulden des Verkäufers
  • Finanzierung des Käufers
  • Bearbeitungszeit durch Banken und Behörden

Die Maklergebühr wird Ihnen durch Brüning Immobilien in Rechnung gestellt.

Vermieter

Für Wohnimmobilien gilt gesetzlich festgelegt das Bestellerprinzip. Es besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch die Kosten für dessen Dienstleistung trägt. Üblicherweise ist der Vermieter der Auftraggeber. Er ist somit verantwortlich für die Bezahlung des Maklers. Die Höhe der Maklergebühr hängt von der Art und Größe der Immobilie ab. Sie variiert in der Regel von ein bis zwei Kaltmieten.

Bei Gewerbeobjekten gilt das Bestellerprinzip nicht. Hier wird die Maklergebühr auf Basis der Objektart, Lage und Nachfrage verhandelt.

Hier erfahren Sie, welche umfassenden Leistungen wir Ihnen bieten.

Es ist leider nicht möglich, pauschal einen üblichen Quadratmeterpreis für die Vermietung zu nennen. Mietpreise variieren in der Region nach Lage, Ausstattung usw. etwa zwischen 6 € / m² und 12 €/ m². Auf Anfrage ermitteln unsere Makler gerne die voraussichtlich erzielbare Kaltmiete für Ihre Immobilie.

Es ist grundsätzlich nicht verboten, mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen. Allerdings ist es nicht besonders empfehlenswert, da dies den Markt für Ihre Immobilie negativ beeinträchtigen kann. Durch die Beauftragung mehrerer Makler entsteht eine Überflutung des Marktes mit doppelten Angeboten und unterschiedlichen Preisangaben. Dies kann potenzielle Mieter verwirren, den Vermietungsprozess unnötig verlängern und Ihre Chancen auf einen guten Mieter verringern.

Die Immobiliengruppe R. G. Brüning Immobilien möchte keine Arbeitsweise unterstützen, die für Ihre Kunden nachteilig sein könnte, und arbeitet deswegen ausschließlich mit Alleinauftrag. Wir sind stets bestrebt, den bestmöglichen Service zu bieten und die Vermietung Ihrer Immobilie erfolgreich abzuwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen, sich auf einen Makler zu konzentrieren und gemeinsam eine erfolgreiche Vermietungsstrategie zu entwickeln.

Kaufinteressenten

Wenn der Eigentümer beschließt, dass ihm ausreichend Kaufgebote mit entsprechender Finanzierungsbestätigung vorliegen – er sich vielleicht sogar schon für einen Käufer entscheiden hat –, setzen wir die Immobilie auf „reserviert“.

Ab diesem Zeitpunkt führen wir keine weiteren Besichtigungen mehr durch. Wir markieren die Immobilie im Internet als „reserviert“, damit Interessenten, die zwar besichtigt haben, aber noch kein Kaufgebot abgegeben haben, wissen, dass die Immobilie nicht mehr verfügbar ist.

Es ist nicht möglich, eine Immobilie auf Wunsch eines Kaufinteressenten zu reservieren, denn diese Entscheidung liegt beim Verkäufer.

Um uns einen Suchauftrag zu erteilen, benötigen wir Ihre vollständigen Kontaktdaten sowie Ihre Suchkriterien. Die können Sie uns bequem und vertraulich z.B. über unser Kontaktformular übermitteln.

Wir informieren Sie dann automatisch per Mail über alle neuen Angebote, die zu Ihren Suchkriterien passen. Dieser Service ist kostenfrei – die Maklergebühr wird nur fällig, falls es aufgrund eines Ihnen unterbreiteten Angebots zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrags kommt. Also konkret, falls Sie selber die Immobilie kaufen oder ein Dritter, dem Sie unser Exposé gezeigt haben. Dann fällt die im Exposé ausgewiesene Maklergebühr an.

Interessenten, die noch nicht in Deutschland wohnen, empfehlen wir dringend, sich vor der aktiven Suche über steuerliche und sozialrechtliche Fragen zu informieren.
Es gibt dafür verschiedene private und öffentliche Anlaufstellen. Sie können sich zum Beispiel an einen deutsch-französischen Steuerberater wenden, an die Europäische Zentrale für Verbraucherrecht oder Infobest.

Kaufgebot müssen immer schriftlich und unterschrieben eingereicht werden – die elektronische Form reicht dabei aus. Wir nehmen Kaufgebote nur mit einer gültigen Finanzierungsbestätigung oder eines Eigenkapitalnachweises an, um sicherzustellen, dass der Kaufpreis nicht künstlich von Interessenten in die Höhe getrieben wird, die nicht über die Mittel verfügen, um den gebotenen Preis zu zahlen.

Zusätzlich zum Kaufgebot ist es aufgrund des geltenden Geldwäschegesetzes erforderlich, einen Identitätsnachweis zu erbringen. Das erfolgt üblicherweise, indem Sie dem Makler Ihren Personalausweis präsentieren und er davon eine Kopie mit dem Kaufgebot ablegt.

Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt.

Auf Wunsch übermitteln wir Ihnen die Beleihungsunterlagen zu der Immobilie, die Sie interessiert. Dabei handelt es sich um alle Dokumente, die die Bank benötigt, um beurteilen zu können, welche Summe Sie finanzieren können.

Reichen Sie die Unterlagen zur Immobilie und Ihre Einkommensnachweise bei Ihrer Bank ein. Lassen Sie sich eine schriftliche, unverbindliche Finanzierungsbestätigung ausstellen. Bitte beachten Sie: Finanzierungszertifikate oder Finanzierungsangebote stellen keine Finanzierungsbestätigung dar. Die Bestätigung muss nicht zwangsläufig von der Bank sein, über die die Finanzierung tatsächlich abgewickelt wird.

Inhalt der Bestätigung:

  • Ihr Name
  • die Objektanschrift
  • die Höhe des zu finanzierenden Kaufpreises (wir empfehlen, Ihren Maximalbetrag angeben zu lassen).

HINWEIS: Da die Zinsen aktuell deutlich schwanken, ist es empfehlenswert, sich nicht nur eine Finanzierungsbestätigung, sondern auch ein Angebot mit den Konditionen (Zins, Tilgung, Laufzeit, monatliche Raten) geben zu lassen.

Angebotsverfahren bedeutet, dass ein marktgerechter und nicht ein überteuerter Preis angesetzt wurde, der dann später womöglich nach unten korrigiert werden muss. So führen Angebot und Nachfrage automatisch zu einem realistischen Kaufpreis, der dem aktuellen Markt entspricht.

Ablauf: Bei Kaufinteresse geben Sie nach einer Besichtigung ein Kaufgebot inkl. Finanzierungsbestätigung ab. Dieses kann über oder unter dem Exposépreis liegen. Damit wir eine faire Grundlage schaffen können, können nur Gebote mit Bankbestätigung entgegengenommen werden. Geben auch andere Interessenten Gebote ab, werden Sie hierüber informiert und können ein Gegenangebot unterbreiten.

Eine zeitliche Begrenzung zur Angebotsabgabe besteht nicht, da grundsätzlich die Eigentümer entscheiden, wem sie wann und zu welchem Betrag Ihre Immobilie verkaufen möchten. Erfahrungsgemäß kann ein Zuschlag 4-6 Wochen nach dem Erstgebot erfolgen. Das Angebotsfahren ist keine Versteigerung, bei der das Höchstgebot automatisch angenommen wird.

Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach dem Notartermin, zum vereinbarten Zeitpunkt, aber frühestens nach Eingang der Fälligkeitsmitteilung.

Im Notarvertrag werden die sogenannten Fälligkeitsvoraussetzungen aufgeführt, die vor der Kaufpreiszahlung erfüllt sein müssen. Dabei handelt es sich meist um die Löschung noch vorhandener Grundschulden, die nicht übernommen werden sollen, die Eintragungsvormerkung für die Käufer, aber auch die Einholung von Genehmigungen und Negativattesten. In der Regel nehmen diese Vorgänge etwa vier bis acht Wochen in Anspruch.

Die Schlüsselübergabe erfolgt meist bei Kaufpreiszahlung, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen im Notarvertrag getroffen wurden.

Sie werden nach dem Notartermin diverse Rechnungen und Bescheide erhalten, u.a. vom Notar, dem Finanzamt und dem Makler. Üblicherweise liegen die Kaufnebenkosten bei ca. 10-12 % für Notarkosten, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und gegebenenfalls Dolmetscherkosten.

Mietinteressenten

Als vom Vermieter beauftragte Dienstleister sind wir nicht diejenigen, die entscheiden, wer eine Wohnung mieten darf. Wir treffen lediglich die Vorauswahl an Kandidaten, aus denen der Eigentümer wählen kann.

Dabei orientieren wir uns an finanziellen Kriterien. Wie wir das berechnen, können Sie diesem Video entnehmen: Budget für eine Mietwohnung

Es kommt vor, dass wir zusätzliche Fragen stellen, wenn wir denken, dass die Antwort Ihre Chancen als Mietinteressent erhöhen könnten.

Für Wohnimmobilien gilt gesetzlich festgelegt das Bestellerprinzip. Es besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch die Kosten für dessen Dienstleistung trägt. Üblicherweise ist der Vermieter der Auftraggeber. Er ist somit verantwortlich für die Bezahlung des Maklers.

Bei Gewerbeobjekten gilt das Bestellerprinzip nicht. Hier wird die Maklergebühr auf Basis der Objektart, Lage und Nachfrage verhandelt.

Für Wohnimmobilien gilt gesetzlich festgelegt das Bestellerprinzip. Es besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch die Kosten für dessen Dienstleistung trägt.

Ein Suchauftrag würde bedeuten, dass wir als Makler exklusiv für Sie nach einer passenden Mietwohnung suchen. Dadurch wären wir verpflichtet, uns ausschließlich auf die von Ihnen genannten Kriterien zu konzentrieren und Ihnen keine Immobilien aus unserem Portfolio anzubieten. In einer Region wie der Ortenau, mit einem schnelllebigen Wohnmarkt und einem beschränkten Angebot an Objekten zur Miete, würde das Ihre Chancen auf Ihre Wunschimmobilie eher schmälern – gleichzeitig wäre es so arbeitsintensiv, dass wir mehr Personal einstellen und die Maklergebühr erhöhen müssten.

Deswegen nehmen wir für Wohnimmobilien keine Suchaufträge von Mietinteressenten an, sondern veröffentlichen alle Angebote auf unserer Homepage. Dort können Sie regelmäßig nachschauen und uns kontaktieren, falls eine geeignete Immobilie dabei ist.

Wir werden vom Eigentümer mit der Vermietung beauftragt. Im Zuge dessen organisieren wir Besichtigungstermine, übermitteln den Mietvertrag, führen die Übergabe durch und stellen bis zur Vermietung die Kommunikation mit dem Vermieter sicher. In den meisten Fällen übernehmen wir auch die Ummeldung von Strom und Gas.
Nach Abschluss des Mietvertrags wird die Hausverwaltung oder der Vermieter Ihr bevorzugter Ansprechpartner bei Themen wie eventuellen Reparaturen, Schlüsseln usw.

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es uns nicht möglich, Anfragen telefonisch zu bearbeiten. Am einfachsten ist es, unser Kontaktformular in den Anzeigen zu nutzen. So sehen wir auch sofort, welche Immobilie Ihr Interesse geweckt hat. Wir senden Ihnen eine Mieterselbstauskunft zu und organisieren einen Besichtigungstermin.

Haustiere gehören zur Familie und vielen Tierhaltern ist es wichtig, dass das liebgewonnene Tier auch weiterhin im selben Haushalt wohnen darf.

Es gibt in Baden-Württemberg kein generelles Haustierverbot in Mietsachen. Die genaue Erlaubnis hängt jedoch von den jeweiligen Bestimmungen des Vermieters ab. Es ist ratsam, die Frage, ob der Hund, die Katze usw. mit einziehen dürfen, bereits vor Vertragsabschluss mit dem Vermieter zu klären und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. In einigen Fällen können bestimmte Tierarten oder -rassen ausgeschlossen sein, um mögliche Schäden oder Belästigungen für andere Mieter zu vermeiden. Daher ist es wichtig, sich an die individuellen Regelungen des Vermieters bzw. der Verwaltung zu halten.

Meine Frage war nicht dabei


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